Das ist ein Teil des Beitrages! Jedes Mitglied (Ausnahmen) ist verpflichtet 10 Arbeitsstunden abzuleisten.
Vom Arbeitsdienst befreit sind (Ausnahmen):
- Alle Personen die noch nicht volljährig sind.
- Alle Personen die offiziell Rente beziehen.
(dazu zählen die Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente etc.
spätestens ab dem 65. Lebensjahr)
- Alle Personen die einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50 % nachweisen können.
- Alle Personen die eine formelle Aufgabe im Verein übernommen haben (z. B. Fischereiaufsicht).
Ein Wunsch bzgl. der Zeitraum für die Ableistung kann uns mitgeteilt werden (meistens klappt das auch)
Entweder von Februar bis April
Mai bis August
September bis November
kann grundsätzlich an jeden Samstag zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr im Normalfall 5 Arbeitsstunden abgeleistet werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Einfach an einem Samstag vorbeikommen. Sollte aus irgendwelchen Umständen das Ableisten der Arbeitsstunden nicht gewollt oder nicht möglich sein, kann dieser Teil des Beitrags auch im Vorfeld beglichen werden. Dieser Betrag beläuft sich derzeitig auf EUR 90,00. Sollte man sich dazu entschieden haben seinen Arbeitsdienst innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzuleisten, dann aber im Nachhinein es dann doch nicht erledigt, wird mit einem Betrag von EUR 14,00 pro fehlende Arbeitsstunde belastet. Diese Belastung erfolgt direkt nach dem nicht eingehaltenen Zeitraum