Allgemeines (AD)

Neuerungen ab 01.01.2026

Der Arbeitsdienst (AD) findet nicht mehr jeden Samstag statt!

Die Mitglieder die den AD absolvieren müssen, können sich zu den einzelnen Projekten anmelden. Die Projekteinzelheit findet ihr auf dieses Homepage.

Die Teilnehmerzahl zu den einzelnen Projekten ist begrenzt. Bei vollständiger Teilnehmerzahl zu einem Projekt werden weitere Anmeldung zu diesem Projekt nicht mehr akzeptiert.

Eine Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Eine fernmündliche Anmeldung ist aufgrund von Nachweispflichten nicht möglich. Die Kontaktmöglichkeiten sind in den einzelnen Projekten genannt.

Der AD ist ein Teil des Beitrages! Jedes Mitglied (Ausnahmen) ist verpflichtet 10 Arbeitsstunden abzuleisten.

Vom Arbeitsdienst befreit sind (Ausnahmen):

- Alle Personen die noch nicht volljährig sind.

- Alle Personen die offiziell Rente beziehen.

(dazu zählen die Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente etc.

spätestens ab dem 65. Lebensjahr)

- Alle Personen die einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50 % nachweisen können.

- Alle Personen die eine formelle Aufgabe im Verein übernommen haben (z. B. Fischereiaufsicht).

Sollte aus irgendwelchen Umständen das Ableisten der Arbeitsstunden nicht gewollt oder nicht möglich sein, kann dieser Teil des Beitrags auch im Vorfeld beglichen werden. Dieser Betrag beläuft sich derzeitig auf EUR 90,00.

Sollte man sich zu einem Projekt verbindlich angemeldet haben und dann doch nicht erscheinen, werden sofort EUR 45,00 belastet.